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<p data-content="Praxis--PR-_Lead_de--PR-" lang="de-CH">Ein Aargauer mit einem Grundstück im Oberwallis sollte 25 Franken Steuern dafür bezahlen, wogegen ein Einheimischer dafür nur 15&nbsp;Rappen an die Gemeinde hätte abliefern müssen. Dies liess der Mann nicht auf sich bewenden und erhielt vom Bundesgericht recht.</p>

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