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<p data-content="Aktuelles--AK-_Lead_de--AK-" lang="de-DE">Anleger von Anlagestiftungen können ab dem 1. Juli 2024 virtuelle Anlegerversammlungen abhalten. Für die vir­tuellen Versammlungen der Anlagestiftungen gelten dieselben Bestimmungen wie für Aktien­gesellschaften bei der Durchführung von Gene­ralversammlungen.</p>

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