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Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat die Verordnung über elektronische Daten und Informationen vom 11. Dezember 2009 angepasst. Die Anpassungen sind am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

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Die angepasste Verordnung über elektronische Daten und Informationen (EIDI-V) verzichtet auf eigene Bestimmungen zur elektronischen Signatur und verweist stattdessen auf das revidierte Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES), das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist.

Die Anforderungen an elektronische Signaturen entsprechen ab 2017 jenen von geregelten elektronischen Signaturen, geregelten elektronischen Siegeln und qualifizierten Signaturen gemäss ZertES.

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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 23.11.16, www.estv.admin.ch)

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