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<p>Für die Anstellung von Betreuerinnen in Privathaushalten, die eine 24-Stunden-Betreuung sicherstellen und von Verleihfirmen vermittelt werden, gilt das Arbeitsgesetz. Das Bundes­­­ge­richt hat eine Beschwerde des Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) gut­­ge­heissen.</p>

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