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Der Bundesrat will die Besteuerung nach dem Aufwand reformieren. Die Steuergerechtigkeit und damit auch die Akzeptanz des Instruments sollen dadurch verbessert werden. Gleichzeitig will der Bundesrat die Standortattraktivität erhalten.
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Ausländerinnen und Ausländer, die in die Schweiz ziehen und hier keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sollen auch künftig das Recht haben, nach ihrem Lebensaufwand besteuert zu werden. Der Bundesrat schlägt aber Massnahmen vor, um das Instrument zu verbessern:
- Die Berechnungsgrundlage soll mindestens dem Siebenfachen (bisher: dem Fünffachen) der Wohnkosten entsprechen.
- Neu soll bei der direkten Bundessteuer zusätzlich eine Mindestbemessungsgrundlage von 400 000 Franken gelten. Für die kantonale Steuer wird ebenfalls ein Mindestbetrag vorgesehen, den die Kantone frei festsetzen können.
- Bei Ehegatten, die nach dem Aufwand besteuert werden wollen, müssen beide Partner sämtliche Voraussetzungen erfüllen.
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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 30.06.11, www.efd.admin.ch)
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