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Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Börsengesetzes (Börsendelikte und Marktmissbrauch) verabschiedet. Mit der Revision werden Normen geschaffen, die marktmissbräuchliches Verhalten effizient bekämpfen und damit die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes stärken. Auf der Ebene des Strafrechts wird insbesondere der Straftatbestand des Insiderhandels ausgedehnt. Das Ausnützen von Insiderinformationen ist neu für jedermann verboten. Sowohl der Insiderhandel als auch die Kursmanipulation werden zu Vortaten zur Geldwäscherei. Beide Straftatbestände werden künftig nicht mehr von den kantonalen Strafverfolgungsbehörden, sondern von der Bundesanwaltschaft verfolgt und vom Bundesstrafgericht beurteilt.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 1.09.11, www.efd.admin.ch)

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