Der Bundesrat hat ein Paket von Massnahmen zur Stärkung des schweizerischen Bankenplatzes beschlossen. Mit einer Totalrevision der Eigenmittelverordnung sind die Banken ab 1. Januar 2013 gehalten, die neuen Regeln des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht («Basel III») einzuhalten. Zusätzlich müssen Grossbanken, deren Ausfall die schweizerische Volkswirtschaft erheblich schädigen würde, künftig ergänzende Anforderungen bei den Eigenmitteln und der Risikoverteilung einhalten sowie der Aufsichtsbehörde eine wirksame Notfallplanung vorlegen. Teil des Pakets sind zudem zwei Sofortmassnahmen, mit denen ein Mechanismus für die Aktivierung eines antizyklischen Puffers eingeführt und eine verstärkt risikoorientierte Unterlegung mit Eigenmitteln bei Hypothekarkrediten verlangt wird.
(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 1.06.12, www.efd.admin.ch)