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Der Bundesrat hat die Botschaft zu einem Bundesgesetz über eine Neuregelung des Steuererlasses verabschiedet. Künftig sollen die Kantone sämtliche Gesuche um Erlass der direkten Bundessteuer beurteilen. Die Eidgenössische Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK) wird aufgehoben. Damit werden Doppelspurigkeiten zwischen den Kantonen und dem Bund beseitigt, und das Steuersystem wird vereinfacht.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 23.10.13, www.efd.admin.ch)

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