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<p data-content="Aktuelles--AK-_Lead_de--AK-">Liquidationsgewinne bei Einzelunternehmen werden nicht mehr zu einer Rückforderung von Härtefallhilfen durch den Bund bei den Kantonen führen. Die Änderungen sind am 1.&nbsp;Mai&nbsp;2025 in Kraft getreten.</p>

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