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<p data-content="lead">Der Bundesrat will die Digitalisierung im Betreibungswesen vorantreiben. Er hat eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) in die Vernehmlassung geschickt. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 17. Oktober 2022.</p>
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