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Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung des Beteiligungsabzugs im Zusammenhang mit der Gesetzgebung zu «Too-big-to-fail» (TBTF) auszuarbeiten. Die Steuerbelastung aus gewissen Finanzinstrumenten soll reduziert werden, sodass der Eigenkapitalaufbau der TBTF-Banken nicht beeinträchtigt wird.

Mit der vorgeschlagenen Lösung würde verhindert, dass die Steuerbelastung der Top-Holdings von systemrelevanten Banken durch die Emission von CoCos, Write-off-Bonds und Bail-in-Bonds ansteigt. Das Ziel dieser Massnahme ist die Beseitigung eines Widerspruchs innerhalb der TBTF-Gesetzgebung: Die drei oben erwähnten Finanzierungsinstrumente dienen dazu, das Systemrisiko des Bankensektors zu reduzieren. Aufgrund der herrschenden Steuergesetzgebung bewirkt die Herausgabe dieser Kapitalbeschaffungsinstrumente für Top-Holdings von Banken jedoch eine höhere steuerliche Belastung auf Beteiligungserträgen. Das steht im Widerspruch zum Ziel der TBTF-Gesetzgebung, die Eigenkapitalbasis der Banken zu stärken.

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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 30.09.16, www.estv.admin.ch)

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