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Durch eine Vereinheitlichung der Verfahren und der Straftatbestände im Steuerstrafrecht will der Bundesrat die Rechtssicherheit stärken. Ein Sachverhalt soll für sämtliche davon betroffenen Steuern strafrechtlich gleich verfolgt und beurteilt werden. In Hinterziehungsverfahren sollen zudem auch die kantonalen Steuerbehörden Zugang zu Bankdaten erhalten. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 21.09.12, www.efd.admin.ch)
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