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Der Bundesrat will die Digitalisierung der öffentlichen Urkunden und Beglaubigungen vorantreiben und die Rechtssicherheit der elektronischen Dokumente stärken. Er hat dazu die Totalrevision der Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen bis am 7. Dezember 2016 in die Vernehmlassung geschickt. Die neuen Vorgaben sollen auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 7.09.16, www.ejpd.admin.ch)

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