Issue
Category
Content
Text

Nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG; in Kraft seit dem 1.1.2009) werden in allen Kantonen mindestens die folgenden Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet:

  • eine Kinderzulage von 200 Franken für Kinder bis 16 Jahre
  • eine Ausbildungszulage von 250 Franken für Kinder von 16 bis 25 Jahren.

Anspruch auf Familienzulagen haben alle Arbeitnehmenden, die Nichterwerbstätigen mit bescheidenen Einkommen und je nach Kanton auch die Selbstständigerwerbenden. Für die Beschäftigten in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung.

Title
Hier finden Sie weitere Informationen:
Text
Media
Image
Tags
Date