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Arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, sollen Anrecht auf Familienzulagen haben. Auch die Voraussetzungen für den Bezug von Ausbildungszulagen sollen angepasst werden. Weiter soll im Familienzulagengesetz (FamZG) eine Gesetzesgrundlage für Finanzhilfen an Familienorganisationen geschaffen werden. Der Bundesrat hat die Botschaft zur entsprechenden Änderung des FamZG an das Parlament überwiesen.

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