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Von der Heiratsstrafe sind erheblich mehr Zweiverdienerehepaare betroffen, als die Eidgenössische Steuerverwaltung bisher beziffert hat. Nicht berücksichtigt wurden bisher Zweiverdienerehepaare mit Kindern. Die Schätzung der finanziellen Auswirkungen in der Botschaft vom 21. März 2018 zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung, 18.034) bleibt hingegen gleich.

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Gemäss den korrigierten Schätzungen sind rund 454 000 Zweiverdienerehepaare von der steuerlichen Heiratsstrafe betroffen. Laut der bisherigen Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) waren es rund 80 000 Zweiverdienerehepaare. In dieser Schätzung fehlten jedoch Zweiverdienerehepaare mit Kindern. Damit alle Zahlen auf den gleichen statistischen Grundlagen (Referenzjahr 2013) beruhen, hat die ESTV auch die Schätzung zu den betroffenen kinderlosen Zweiverdienerehepaaren aktualisiert. Danach sind neu 148 000 Ehepaare betroffen.

Weiterhin gültig bleibt die Schätzung zur Anzahl der betroffenen Rentnerehepaare. Rund 250 000 Rentnerehepaare sind von der Heiratsstrafe betroffen. Somit sind insgesamt rund 704 000 Ehepaare betroffen. In der Botschaft zum Bundesgesetz über die Beseitigung der Heiratsstrafe wurde diese Zahl mit 330 000 beziffert.

Bei der Schätzung der finanziellen Auswirkungen des Reformvorschlags des Bundesrats (jährliche Mindereinnahmen von 1,15 Milliarden Franken bei der direkten Bundessteuer) wurden die Zweiverdienerehepaare mit Kindern hingegen berücksichtigt. Die Schätzung der finanziellen Auswirkungen der Reform ist somit weiterhin korrekt.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 15.6.2018, www.efd.admin.ch)

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