Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 2,25 % und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz.
Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen, volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. Dezember 2012 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 2,25 % auf 2,19 % gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet weiterhin 2,25 %. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz 2,13 % unter- oder 2,37 % überschreitet.
Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
(Bundesamt für Wohnungswesen BWO, Bern, 1.03.13, www.bwo.admin.ch)