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Die geltenden Bestimmungen über den Datenaustausch zwischen Bund und Kantonen in den Bereichen Sozialversicherungen, Sozialhilfe, Einbürgerungen und Steuern sind ausreichend. Eine Ausweitung des Datenaustausches ist nicht erforderlich. Zu diesem Schluss gelangt ein Bericht, den der Bundesrat zur Kenntnis genommen hat.
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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 15.06.12, www.ejpd.admin.ch)
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