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Der EDÖB nimmt davon Kenntnis, dass der Bundesrat im Rahmen der Modernisierung des Zivilstandsregisters und des Grundbuchs beschlossen hat, dass das Grundbuch künftig gestützt auf die AHV-Versichertennummer geführt wird. Weitere Projekte für den Einsatz der AHV-Versichertennummer als universellen Personen­identifikator sind in Vorbereitung.

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Der EDÖB verfolgt diese Entwicklung mit gros­ser Sorge. Der Einsatz der AHV-Versichertennummer als universellen Personenidentifikator in der ganzen Verwaltung und darüber hinaus schafft erhebliche Risiken für den Persönlichkeitsschutz, weil darauf verzichtet wird, unberechtigte Datenverknüpfungen mit technischen Mitteln zu verhindern.

Der EDÖB setzt sich für die Verwendung von sektoriellen Identifikatoren ein, die von der AHV-Versichertennummer abgeleitet und von der zentralen Ausgleichstelle (ZAS) jenen Nutzern zur Verfügung gestellt werden, die einen eindeutigen Personenidentifikator benötigen.

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(Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖP, Bern, 16.04.14, www.edoeb.admin.ch)

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