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Seit dem 1. Januar 2013 akzeptiert die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) keine Import- und Exportzollanmeldungen in Papierform mehr, d.h. mit den Formularen 11.010 und 11.030. Gewerbsmässige Zollanmelder müssen die elektronischen Systeme e-dec Import, e-dec ­Export oder NCTS verwenden, über die heute bereits 98% der importierten und 93% der exportierten Sendungen angemeldet werden. Für Personen, die nur gelegentlich Waren ein- oder ausführen, stellt die EZV eine Web-Applikation (e-dec Web) bereit. Nur spezielle Anmeldungen wie zum Beispiel für Umzugsgut sind noch in Papierform möglich. Daneben erfolgen die nicht elektronischen Zollverfahren wie nationaler Transit, vor­übergehende Verwendung sowie aktive und passive Veredelung vorerst ebenfalls weiterhin in Papierform.

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Zollanmeldung:
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(Newsletter KMU-Portal 12/2012, 20.12.12, www.kmu.admin.ch)

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