Seit dem 1. Januar 2013 akzeptiert die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) keine Import- und Exportzollanmeldungen in Papierform mehr, d.h. mit den Formularen 11.010 und 11.030. Gewerbsmässige Zollanmelder müssen die elektronischen Systeme e-dec Import, e-dec Export oder NCTS verwenden, über die heute bereits 98% der importierten und 93% der exportierten Sendungen angemeldet werden. Für Personen, die nur gelegentlich Waren ein- oder ausführen, stellt die EZV eine Web-Applikation (e-dec Web) bereit. Nur spezielle Anmeldungen wie zum Beispiel für Umzugsgut sind noch in Papierform möglich. Daneben erfolgen die nicht elektronischen Zollverfahren wie nationaler Transit, vorübergehende Verwendung sowie aktive und passive Veredelung vorerst ebenfalls weiterhin in Papierform.
(Newsletter KMU-Portal 12/2012, 20.12.12, www.kmu.admin.ch)