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<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB-" lang="de-DE">Im privaten Arbeitsrecht gilt das Prinzip der Kündigungsfreiheit. Jede Partei kann auch ohne besonderen Grund das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung von Kündigungsfrist und -termin ordentlich kündigen. Die Kündigungsfreiheit der Arbeitgeberin wird eingeschränkt durch den sachlichen und den zeitlichen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers. Der sachliche Kündigungsschutz schützt den Arbeitnehmer vor missbräuchlicher Kündigung, der zeitliche vor Kündigung zur Unzeit.</p>

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