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Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz für das nächste Jahr unverändert bei 2% zu belassen. Im Herbst wird der Bundesrat über eine allfällige Änderung des Mindestzinssatzes entscheiden.
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(Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern, 31.08.10, www.bsv.admin.ch)
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