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Der Bundesrat und die Kantone lehnen die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» ab.

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Die Volksinitiative fordert die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern sollen aufgehoben, Nachlässe und Schenkungen – nach einem Abzug eines einmaligen Freibetrages von zwei Millionen Franken – zu einem Satz von 20 Prozent besteuert werden. Der Ertrag soll zu zwei Dritteln an die AHV und zu einem Drittel an die Kantone fliessen.

Die Finanzhoheit der Kantone ist ein wesentliches Merkmal des schweizerischen Föderalismus. Dazu gehört die Kompetenz der Kantone, eine Erbschafts- und Schenkungssteuer zu erheben. Diese Kompetenz soll nicht unnötig eingeschränkt werden.

Die AHV erhielte mit ihrem Anteil an der Erbschafts- und Schenkungssteuer einen willkommenen finanziellen Zustupf. Die künftigen Finanzierungsprobleme der AHV könnten damit aber nicht gelöst werden.

Die nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer könnte in Familienbetrieben die Regelung der Nachfolge erschweren. Sie könnte diesen Betrieben beim Generationenwechsel finanzielle Mittel entziehen.

Die nationale Erbschaftssteuer wäre gemäss Initiative eine Nachlasssteuer und keine Erbanfallsteuer. Es wäre nicht mehr möglich, Kinder weniger oder gar nicht zu belasten.

Die neue Verfassungsbestimmung käme ab dem 1. Januar 2017 zur Anwendung. Schenkungen würden rückwirkend ab dem Jahr 2012 dem Nachlass zugerechnet und besteuert. Eine Rückwirkung von bis zu fünf Jahren betrachtet der Bundesrat als unverhältnismässig.

Die nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer von 20 Prozent würde – sofern der Freibetrag von zwei Millionen Franken überschritten wird – bei den meisten Erbgängen zu einer höheren Steuerbelastung führen.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 21.04.15, www.efd.admin.ch)

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