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Der Bundesrat sieht keine Möglichkeit, die Verfahren zur Vermeidung interkantonaler Doppelbesteuerung zu vereinfachen. Änderungen würden in das föderalistische Steuersystem und die kantonale Steuerautonomie eingreifen, schreibt der Bundesrat in einem Bericht zur Erfüllung eines entsprechenden Postulats.

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Der Bericht geht insbesondere der Frage nach, ob die Veranlagung natürlicher Personen künftig nur noch im Wohnsitzkanton vorgenommen werden kann, ob die Schuldzinsen bei der Steuerberechnung anders berücksichtigt werden sollen und ob künftig bei der Ermittlung der Gewinnungskosten und der Sozialabzüge die Bestimmungen des Wohnsitzkantons als massgeblich erklärt werden können. Nach Ansicht des Bundesrates ist zur Vereinfachung der Verfahren keiner dieser Wege gangbar. Insbesondere würde die materielle Harmonisierung der Sozialabzüge einen massiven Eingriff in das föderalistische Steuersystem bedeuten. Wenn die Veranlagungsverfahren einzig im Wohnsitzkanton (Hauptsteuerdomizil) durchgeführt werden, würden sie komplexer und nicht die erwünschte Vereinfachung bringen. Der Bundesrat beauftragt jedoch das EJPD in Zusammenarbeit mit dem EFD zu prüfen, ob bei Doppelbesteuerungsbeschwerden im Sinne einer Ausnahme nicht alle kantonalen Instanzen angerufen werden müssen.

Im Postulat hatte Nationalrätin Viola Amherd den Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Bericht darüber vorzulegen, wie die Vermeidung der interkantonalen Doppelbesteuerung bürgerfreundlicher umgesetzt werden kann. Die Verfahren seien zu komplex und würden zu wenig Rechtssicherheit bieten.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 3.07.13, www.efd.admin.ch)

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