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Der Bundesrat hat beschlossen, das Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes auf den 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen.
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Für die direkte Bundessteuer wird eine Obergrenze des steuerfreien Soldes von 5000 Franken gelten. Die Kantone können selber bestimmen, wie hoch die Obergrenze für die kantonale Steuer sein soll. Sie haben bis Ende 2014 Zeit, ihre Gesetze an das neue Recht anzupassen.
Als Nebenerwerbseinkommen steuerbar bleiben weiterhin Funktionsentschädigungen, Kaderpauschalen sowie Entschädigungen für administrative Arbeiten oder für freiwillig von der Feuerwehr erbrachte Dienstleistungen.
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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 22.11.11, www.estv.admin.ch)
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