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Der Bundesrat will die Anwendung der elektronischen Signatur auch für juristische Personen und Behörden vereinfachen und damit die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Verwaltung nach einer zeitgemässen Regelung befriedigen.

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Mit einer Revision des ZertES soll insbesondere die bisherige qualifizierte elektronische Signatur, die nur natürlichen Personen zugänglich ist, mit der geregelten elektronischen Signatur ergänzt werden. Diese soll auch von juristischen Personen und Behörden genutzt werden können.

Neben der elektronischen Signatur soll ferner die sichere Authentifikation mit Produkten von Zertifizierungsdiensten gesetzlich geregelt werden. Schliesslich soll, wo immer möglich, die Regelung der elektronischen Signatur in den verschiedenen Gesetzen und Verordnungen terminologisch bereinigt bzw. vereinfacht werden.

An den bestehenden Konzepten und Prinzipien der bisherigen Regelung soll nichts geändert werden. Zudem soll die schweizerische Gesetzgebung mit der europäi­schen Richtlinie weiterhin kom­patibel bleiben. Die Vernehmlassung zur ZertES-Revision dauert bis Ende Juni 2012.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 28.03.12, www.ejpd.admin.ch)

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