Die Zusammenarbeit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA mit den für aufsichtsrechtliche Aufgaben mandatierten Prüfgesellschaften soll künftig noch wirksamer, wirtschaftlicher und einheitlicher ausgestaltet sein. Zwei neu ausgearbeitete Rundschreiben setzen die damit verbundene Neuausrichtung des Prüfwesens regulatorisch um.
Von den Prüfgesellschaften wird verstärkt eine vorausschauende Sichtweise sowie eine Fokussierung auf die Risikosituation des zu prüfenden Beaufsichtigten verlangt:
- Neu sollen die Prüfgesellschaften für die prudentiell beaufsichtigten Institute eine Risikoanalyse erstellen, die die Risikosituation des geprüften Beaufsichtigten vorausschauend untersucht und darlegt. Weiter hat die FINMA Regelungen formuliert, die ihre Erwartungen an eine aussagekräftige Berichterstattung zum Ausdruck bringen.
- Durch einen modulartigen Aufbau der Aufsichtsprüfung sollen die Prüfgesellschaften ziel- und risikoorientierter eingesetzt werden:
1. Basisprüfung: Im Rahmen der Basisprüfung überprüft die Prüfgesellschaft regelmässig aufsichtsrechtliche Grundanforderungen der Beaufsichtigten.
2. Zusatzprüfungen: Zusatzprüfungen erfolgen je nach Geschäftsmodell oder Risikosituation eines Beaufsichtigten und betreffen spezifische Gebiete. Damit kann auf aktuelle Entwicklungen und Veränderungen der Risikosituation im Einzelfall reagiert werden.
3. Fallbezogene Prüfungen: Fallbezogene Prüfungen erfolgen dort, wo der gezielte Einsatz von Spezialisten erforderlich ist oder wo ein Beaufsichtigter von einem aussergewöhnlichen Ereignis betroffen ist. - Die Vergangenheit hat gezeigt, dass nationale und internationale Prüfstandards der Rechnungsprüfung für die spezifischen Anforderungen der Aufsichtsprüfung nicht geeignet sind. Diese Standards finden daher in der Aufsichtsprüfung keine Anwendung mehr.
Die genannten Neuerungen werden im Rundschreiben «Prüfwesen» sowie im Rundschreiben «Prüfgesellschaften und leitende Prüfer» ausgeführt. Während das Rundschreiben «Prüfwesen» die Aufsichtsprüfung regelt, legt das Rundschreiben «Prüfgesellschaften und leitende Prüfer» die Zulassungsvoraussetzungen und Anforderungen an die Prüfgesellschaften und (leitenden) Prüfer fest. Die Inkraftsetzung ist jeweils für den 1. Januar 2013 vorgesehen. Die Rundschreiben ersetzen dann das bisherige FINMA-Rundschreiben 2008/41 «Prüfwesen» sowie die Rundschreiben der Vorgängerbehörden der FINMA.
Punktuell sind Anpassungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe erforderlich. Die FINMA wird entsprechende Vorschläge in geeigneter Form in den Gesetzgebungsprozess einbringen. Zudem hat die FINMA bereits im Juni 2012 angekündigt, die Aufsicht über die Prüfgesellschaften von der FINMA an die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB zu übertragen. Ziel dieses Vorhabens ist es, in der Aufsicht über Prüfgesellschaften Doppelspurigkeiten zu vermeiden, effizienter vorzugehen, Fachwissen zu bündeln und die Qualität der Aufsicht zu steigern. Stimmt der Gesetzgeber dieser Aufgabenübertragung zu, wird die RAB künftig die Einhaltung der beiden Rundschreiben bei den Prüfgesellschaften überwachen.
(Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA, Bern, 7.08.12, www.finma.ch)