Issue
Category
Content
Text

Das Bundesgericht soll künftig bei der Beurteilung von Beschwerden gegen Entscheide der Strafkammer des Bundesstrafgerichts nicht nur die richtige Anwendung des Rechts, sondern auch die Feststellung des Sachverhalts uneingeschränkt überprüfen können. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über das Bundesgericht in die Vernehmlassung geschickt.

Text

(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 5.09.12, www.ejpd.admin.ch)

Tags
Date