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Der Bundesrat hat die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung per 1. Januar 2012 von 12 auf 18 Monate erhöht sowie die Beibehaltung der verkürzten Karenzfrist beschlossen.

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Bis zum 31. Dezember 2011 können innerhalb einer zweijährigen Rahmenfrist 24 Monate Kurzarbeitsentschädigung bezogen werden. Diese Bezugsdauer ist entstanden aufgrund des Stabilisierungsgesetzes, welches per 31. Dezember 2011 ausser Kraft tritt. Somit gilt ab 1. Januar 2012 wiederum die ordentliche maximale Bezugsdauer von grundsätzlich 12 Monaten. Mit dem aktuellen Entscheid hat der Bundesrat die Höchstdauer zum Bezug vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013 auf 18 Monate erhöht.

Die Regelung, wonach die Arbeitgebenden jeweils nur noch einen Karenztag statt wie ursprünglich zwei resp. drei Karenztage übernehmen, bleibt bis zum 31. Dezember 2013 bestehen.

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(Eidg. Volkswirtschaftsdepartement EVD, Bern, 19.10.11, www.evd.admin.ch)

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