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Wird einer herzkranken, depressiven und arbeitslosen Mieterin nach 23-jähriger Mietdauer gekündigt, um einem Studenten eine Wohnung mit Gartenauslauf für seinen Hund zu verschaffen, verletzt dies den Grundsatz von Treu und Glauben. Angesichts des offenkundigen Missverhältnisses der auf dem Spiel stehenden Interessen ist die Kündigung missbräuchlich.
Art. 271 Abs. 1 OR
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(BGer., 6.10.2010 {4A_297/2010}, mp 2011, S. 72)
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