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Der Bundesrat hat am 20. März 2020 die Verordnung über Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall) rückwirkend auf den 17. März 2020 in Kraft gesetzt. Die in der Verordnung getroffenen Massnahmen sehen unter anderem die Leistung von Entschädigungen vor. Diese Entschädigungen sollen helfen, die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus für die betroffenen Selbständigerwerbenden und Arbeitnehmenden abzufedern.
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