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Der Bundesrat hat am 20. März 2020 die Verordnung über Massnahmen bei Erwerbs­aus­fall im Zusammenhang mit dem Corona­virus (COVID-­19-Verordnung Erwerbsausfall) rückwirkend auf den 17. März 2020 in Kraft gesetzt. Die in der Verordnung getroffenen Mass­nah­men sehen unter anderem die Leistung von Entschädigungen vor. Diese Entschädigungen sollen helfen, die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus für die betroffenen Selbständigerwerbenden und Arbeit­nehmenden abzufedern.

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