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<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB-">Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) wurde durch das Parlament bereits im Sommer&nbsp;2023 beschlossen. Die anschliessende Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Der Bundesrat hat daraufhin im August&nbsp;2024 beschlossen, die Teilrevision MWSTG wie auch die revidierte Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) per 1.&nbsp;Januar&nbsp;2025 in Kraft zu setzen. Im nachfolgenden Beitrag werden die wichtigsten Eckpunkte der Teilrevision MWSTG wie auch der revidierten MWSTV vorgestellt und der sich abzeichnende unmittelbare Handlungsbedarf dazu aufgezeigt.</p>

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