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<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB-">Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) wurde durch das Parlament bereits im Sommer 2023 beschlossen. Die anschliessende Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Der Bundesrat hat daraufhin im August 2024 beschlossen, die Teilrevision MWSTG wie auch die revidierte Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Im nachfolgenden Beitrag werden die wichtigsten Eckpunkte der Teilrevision MWSTG wie auch der revidierten MWSTV vorgestellt und der sich abzeichnende unmittelbare Handlungsbedarf dazu aufgezeigt.</p>
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