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<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB- _idGenParaOverride-1">Erleidet ein Revisor oder ein Treuhänder eine Verletzung der Sicherheit von Personendaten, muss er prüfen, ob er verpflichtet ist, den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) oder die betroffenen Personen darüber in Kenntnis zu setzen. Der vorliegende Beitrag erläutert den Begriff der Verletzung der Datensicherheit und die Prüfung zur Feststellung einer solchen Pflicht. Der Beitrag analysiert zudem den Umfang des Berufsgeheimnisses des Revisors und kommt zu dem Schluss, dass die Informationspflicht dadurch relativ eingeschränkt wird.</p>

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