Issue
Category
Lead
<p data-content="Praxis--PR-_Lead_de--PR-">Damit Betriebe für Reisende an Bahnhöfen am Sonntag ohne Bewilligung Personal beschäftigen dürfen, muss der Bahnhof eine gewisse Grösse beziehungsweise Bedeutung aufweisen, zumindest was den Umfang des Reiseverkehrs betrifft. Für die Filiale eines Detailhändlers am Bahnhof Châtel-St-Denis (FR) wurde bewilligungsfreie Sonntagsarbeit zu Recht verwehrt.</p>
Date
Dateline
Text to Speech
Off