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Der Bundesrat hat die Botschaft für eine Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verabschiedet. Das Gesetz regelt die Beziehungen zwischen Versicherungen und ihren Kundinnen und Kunden. Im Rahmen der Vernehmlassung stiess die Vorlage auf insgesamt positive Resonanz. Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält die geforderten Änderungen beim Widerrufsrecht, bei der vorläufigen Deckung und der Verjährung, beim Kündigungsrecht sowie bei Grossrisiken. Auch sollen Erleichterungen für den elektronischen Geschäftsverkehr eingeführt werden.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 29.06.17, www.efd.admin.ch)

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