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Der Bundesrat hat eine Änderung des Gesetzes über die Erwerbsersatzordnung in die Vernehmlassung geschickt. Damit soll einem Parlamentsauftrag entsprechend eine Mutter länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben, wenn ihr Neugeborenes mehr als drei Wochen nach der Geburt im Spital bleiben muss. Gleichzeitig hat der Bundesrat ein Postulat beantwortet, das einen Bericht über die Situation von Schwangeren verlangte, die vor der Geburt aus gesundheitlichen Gründen ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen. Hier sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf.

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(Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern, 2.3.2018, www.bsv.admin.ch)

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