Issue
Category
Content
Text

Systemrelevante Banken sollen aufgrund von Too-big-to-fail-Instrumenten nicht zusätzlich steuerlich belastet werden, weil sie diese Instrumente über ihre Konzernobergesellschaft herausgeben müssen. Das hat der Bundesrat beschlossen und überweist die Botschaft ans Parlament. Um die Ziele der TBTF-Gesetzgebung zu unterstützen, wird die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei der Konzernobergesellschaft systemrelevanter Banken punktuell angepasst.

  • Der Zinsaufwand für TBTF-Instrumente soll nicht mehr Teil des Finanzierungsaufwands sein, der den Beteiligungsabzug kürzt.
  • Die an Konzerngesellschaften weitergegebenen Mittel aus TBTF-Instrumenten sollen in der Bilanz der Konzernobergesellschaft ausgeklammert werden.
Text

(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 14.2.2018, www.efd.admin.ch)

Tags
Date