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Der Bundesrat hat vom Ergebnis der Vernehmlassung zum Bundesgesetz zur Optimierung der flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit Kenntnis genommen. Gestützt auf das Vernehmlassungsergebnis hat er beschlossen, die Erhöhung der Obergrenze der Sanktionen im Entsendegesetz von heute 5000 Franken auf 30 000 Franken bei Verstössen gegen die schweizerischen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen dem Parlament vorzuschlagen. Den Rest der Vorlage wird der Bundesrat einstweilen sistieren.

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(Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bern, 1.04.15, www.wbf.admin.ch)

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