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Der Bundesrat hat eine Revision der Aufsichtsverordnung beschlossen. Die Anpassungen sollen insbesondere eine Anerkennung der Äquivalenz zwischen den schweizerischen Solvenzregeln und den Anforderungen der Solvabilität-II-Richtlinie durch die EU ermöglichen.

Internationale Entwicklungen, die Äquivalenzprüfung durch die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) von 2011 und die Prüfung durch das Financial Sector Assessment Program (FSAP) des IWF, haben Revisionsbedarf in der Aufsichtsverordnung (AVO) aufgezeigt. Die beschlossenen Anpassungen der Verordnung beinhalten geänderte Regelungen bei der Solvabilität, dem qualitativen Risikomanagement und der Offenlegung. Um im laufenden Solvabilität-II-Äquivalenzverfahren der EU-Kommission berücksichtigt zu werden, mussten die Änderungen noch im März 2015 beschlossen und aufden 1. Juli 2015 in Kraft gesetzt werden. Die Äquivalenzanerkennung ist insbesondere für die schweizerischen Rückversicherer von besonderer Bedeutung, damit sie weiterhin aus der Schweiz heraus in der EU tätig sein können, ohne dafür finanzielle Sicherheiten in der EU hinterlegen zu müssen. Zudem können damit die EU-Aufsichtsbehörden die FINMA als den globalen Gruppenaufseher über Versicherungsgruppen mit Hauptsitz in der Schweiz und Tochtergesellschaften in der EU anerkennen.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 25.03.15, www.efd.admin.ch)

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