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Die von der OECD und den G20-Staaten ver­ein­barte Mindeststeuer für bestimmte Unter­neh­men wird mit einer Verfassungsänderung umge­setzt. Eine temporäre Verordnung soll sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Das Gesetz wird im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen.

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