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Die von der OECD und den G20-Staaten vereinbarte Mindeststeuer für bestimmte Unternehmen wird mit einer Verfassungsänderung umgesetzt. Eine temporäre Verordnung soll sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Das Gesetz wird im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen.
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