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Der Bundesrat hat punktuelle Änderungen der Zivilstandsverordnung (ZStV) in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Dezember 2015. Die Revision der ZStV regelt namentlich das Prozedere zur Aufnahme einer zusätzlichen Identität im elektronischen Personenstandsregister (Infostar) bei Verfahren mit Zeugenschutz. Sie hebt ferner die Möglichkeit der Kantone auf, Zivilstandsfälle (Geburten, Todesfälle, Trauungen und Eintragungen von Partnerschaften) zu veröffentlichen: Die Veröffentlichung dieser Daten wirft datenschutzrechtliche Fragen auf und entspricht keinem überwiegenden öffentlichen Interesse. Zudem wird die Gebühr für die «Überprüfung des Zivilstands» in der Höhe von 30 Franken aufgehoben, was die Bürgerin und den Bürger entlasten wird.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 2.09.15, www.ejpd.admin.ch)

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