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<p data-content="Aktuelles--AK-_Lead_de--AK-" lang="de-DE">Schuldnerinnen und Schuldner sollen sich nicht durch einen missbräuchlichen Konkurs ihrer finanziellen Verpflichtungen entledigen können. Der Bundesrat hat die dazu notwendigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.</p>

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