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Erreicht oder übersteigt das gesamte Einkommen des Arbeitnehmers das Fünffache des Schweizer Medianlohns (Privatwirtschaft), ist es als sehr hoch zu qualifizieren, womit der Bonus eine Gratifikation darstellt, die vom Willen des Arbeitgebers abhängt.

Art. 322 und Art. 322d OR

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(BGer., 11.08.15 {4A_653/2014}, BGE 141 III 407)

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