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Die Mehrwertsteuerbefreiung von Lieferungen im Reiseverkehr wird künftig einfacher und transparenter. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat eine entsprechende Verordnung erlassen. Sie ist am 1. Mai 2011 in Kraft getreten.

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Damit ein Gegenstand im grenzüberschreitenden Reiseverkehr von der Mehrwertsteuer befreit werden kann, ist ein Nachweis nötig, dass der Gegenstand die Schweiz verlassen hat. Die Verordnung des EFD regelt die Steuerbefreiung der Inlandlieferungen von Gegenständen, welche für den privaten Gebrauch ins Ausland ausgeführt werden. Der Nachweis der Ausfuhr kann künftig auf verschiedene Arten erfolgen. Wer bei der Ausfuhr keine Ausfuhrbestätigung einholen konnte, kann nun durch die ausländische Zollbehörde oder durch die Schweizer Botschaft oder ein schweizerisches Konsulat im Wohnsitzstaat bestätigen lassen, dass sich ein Gegenstand im Ausland befindet.

Die grösste Vereinfachung der neuen Verordnung liegt in der Bestimmung für Reisegruppen. Reiseveranstalter können künftig unter ­bestimmten Voraussetzungen die Ausfuhr der Gegenstände bestätigen und so die Steuer­befreiung direkt im Ladenlokal erwirken.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung wird die Verordnung des EFD vom 11. Dezember 2009 über die Steuerbefreiung von Inlandlieferungen von Gegenständen zwecks Ausfuhr im Reiseverkehr aufgehoben.

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Die Ausführungen unter dem Thema «VAT-Refund – Tax-free» auf der Website der ESTV wurden entsprechend angepasst: www.estv.admin.ch

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 24.03.11, www.efd.admin.ch)

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