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Wenn das Reglement eine schriftliche Begünstigung für das Todesfallkapital verlangt, genügt es nicht, seine Lebensgefährtin im Testament als Alleinerbin einzusetzen. Im Testament muss auf die berufliche Vorsorge hingewiesen werden.

Art. 18, Art. 20, Art. 20a und Art. 49 BVG; Art. 89a ZGB

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(BGer., 22.04.16 {9C_284/2015}, Vorsorge Aktuell 19/16, 12.05.16, S. 2)

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