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Der Bundesrat will die Unternehmensnachfolge für Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften erleichtern. Er hat eine Botschaft zur Anpassung der Vorschriften über die Bildung des Firmennamens verabschiedet. Die vorgeschlagene Änderung des OR verfolgt das Ziel, dass der einmal gewählte Firmennamen auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden kann. Zudem soll künftig aus dem Firmennamen die jeweilige Rechtsform direkt erkennbar sein. Ferner sollen bei der Firmenbildung künftig für alle Gesellschaften die gleichen Vorschriften gelten. Schliesslich soll mit derOR-Änderung die Ausschliesslichkeit des Firmennamens vereinheitlicht werden.
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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 19.11.14, www.ejpd.admin.ch)
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