Der Bundesrat schlägt die Abschaffung von kantonalen Steuerstati für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften vor. Auf breite Zustimmung stösst die Einführung einer Lizenzbox auf kantonaler Ebene. Die Vernehmlassungsteilnehmenden beurteilen die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer kontrovers. Der Bundesrat verzichtet daher auf diese Massnahme.
Der Bundesrat will auch die Systematik des Steuerrechts stärken. Dazu gehören die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital sowie eine umfassende Regelung zur Aufdeckung stiller Reserven.
Die Reform zielt auch auf eine ausgewogenere Besteuerung der Beteiligungsinhaber ab. Dazu soll die Entlastung bei der Teilbesteuerung von Dividenden für Bund und Kantone vereinheitlicht und auf 30 % begrenzt werden. Die Mindestbeteiligungsquote von 10 % bleibt bestehen. Hingegen verzichtet der Bundesrat angesichts des klaren Vernehmlassungsergebnisses darauf, eine Besteuerung von Kapitalgewinnen vorzuschlagen.
(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 2.04.15, www.efd.admin.ch)