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<p data-content="Aktuelles--AK-_Lead_de--AK-" lang="de-DE">Stirbt ein Elternteil kurz nach der Geburt eines Kindes, hat der überlebende Vater oder die überlebende Mutter künftig Anspruch auf 16 Wochen Urlaub. In der Schlussabstimmung stimmten Nationalrat und Ständerat einer Ände­rung des Erwerbsersatzgesetzes zu.</p>

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