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Eine Firma für Vermögensverwaltung muss zwei ihrer Klienten den Schaden ersetzen, den diese durch ihre Investments erlitten haben. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es bestätigt damit die Urteile der Neuenburger Justiz. Einer Pensionierten blieb nur noch ihre AHV-Rente, nachdem ihr Kapital aufgrund der Spekulationen der Vermögensverwaltung von rund 375 000 Franken auf wenige Tausend Franken geschrumpft war. Die Firma muss der Frau nun rund 100 000 Franken zahlen, weil sie gegen alle Regeln der Diversifikation verstossen habe. Ein weiterer Klient der gleichen Vermögensverwalterin erhält ebenfalls einen Schadensersatz von 100 000 Franken. Obwohl die Vermögensverwalterin beauftragt worden war, ein geringes Risiko einzugehen, hatte sie in eine unsichere Firma investiert.

Art. 394 ff., Art. 398, Art. 321e, Art. 97 Abs. 1, Art. 99 Abs. 3 und Art. 42 OR

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(BGer., 20.06.16 {4A_45/2016 / 4A_41/2016}, Sozialversicherung Aktuell 18/16, 29.08.16)

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