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Der Bundesrat hat die Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) aktualisiert und die entsprechende Änderung auf den 1. November 2016 in Kraft gesetzt.

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Die Verordnung sieht vor, dass Verfahren und Produkte zur Bearbeitung von Personendaten zertifiziert und so der Datenschutz und die Datensicherheit verbessert werden können. Um die Voraussetzungen für eine Zertifizierung und für die Qualifikation des verantwortlichen Personals festzulegen, verweist die Verordnung auf die massgebenden ISO-Normen in der Fassung eines bestimmten Jahres. Da diese Normen inzwischen veraltet sind, muss die VDSZ revidiert werden. Sie verweist neu nicht mehr auf eine bestimmte Ausgabe der regelmässig ändernden ISO-Normen, sondern allgemein auf die für die Schweiz geltenden, international massgebenden Anforderungen. Auf diese Weise bleibt die Verordnung stets aktuell.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 26.10.16, www.ejpd.admin.ch)

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